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Der Online-Service iKfz Sachsen ist die unabhängige Online-Serviceplattform für internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) in Sachsen.
Als offizielles Mitglied stehen wir in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem fachaufsichtsführenden Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Wir unterstützen die Behörden aktiv dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland sicher und effizient voranzubringen.
Von iKfz-Redaktion · iKfz online zulassung · Aktualisiert am 15.06.2026
Auf einen Blick
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs muss der neue Halter das Fahrzeug auf sich ummelden (Umschreibung). Seit der i-Kfz-Stufe 4 ist das vollständig online möglich – ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer der Versicherung.
Dieser Ratgeber gilt für alle Zulassungsstellen in Sachsen.
Eine Ummeldung (fachlich: Umschreibung) wird immer dann fällig, wenn ein Fahrzeug den Halter wechselt – etwa nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens. Dabei wird das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung auf den neuen Halter eingetragen.
Auch ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gilt als Umschreibung, wenn dabei ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Bleibt das alte Kennzeichen erhalten, reicht in vielen Fällen eine reine Adressänderung.
Für die Online-Ummeldung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
Bei einer Umschreibung können Sie das bisherige Kennzeichen in der Regel behalten – auch über Bezirksgrenzen hinweg (Kennzeichen-Mitnahme). Das spart die Kosten für neue Schilder.
Wünschen Sie ein neues Kennzeichen, etwa ein Wunschkennzeichen, können Sie dieses vorab reservieren und im Zuge der Umschreibung zuteilen lassen. Die Schilder bestellen Sie dann bequem mit und erhalten sie per Post.
Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026.
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